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Preis:

Stundensatz normal:                                       32,- €

​(Privatkunden)

Stundensatz Haushaltshilfe

über Versicherung:                                          39,- €

(z.B Unfallversicherung,Krankenkasse,

Sozialamt)

Anfahrtspauschale:                                           5,- €

(Würzburg Stadt)

 

An-/Abfahrt außerhalb Wü.:                  0,50 €/km

Sonderfahrten:                                         0,50 €/km

(Besorgungen,Entsorungen)

 

Wir freuen

uns auf

Ihren Anruf

 

0152-27859809

 Im Einsatz seit 2016

Kennenlernengespräch immer KOSTENLOS !

Achtung:
Damit Sie uns ohne Risiko kennen lernen können
ist das Kennenlerngespräch bei Ihnen im Haus oder

an einem beliebigen anderen Ort (Café o.ä) kostenlos ! 

 

 

Gerne können Sie auch Geschenkgutsche für Ihre Lieben bei uns erwerben.

Möglichkeit der Haushaltshilfe über die Krankenkasse:

Gemäß § 38 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Krankenhausbehandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben, die jünger als 12 Jahre sind oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. 

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

  • Versicherte, die aufgrund von Krankheit oder Krankenhausbehandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können. 

  • Versicherte, bei denen eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. 

  • Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, haben in der Regel einen Anspruch auf bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, ansonsten maximal 4 Wochen. 

Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

  • Die Notwendigkeit der Haushaltshilfe aufgrund einer Krankheit oder Krankenhausbehandlung.

  • Die Unfähigkeit, den Haushalt selbst weiterzuführen.

  • Das Fehlen einer anderen Person im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen kann. 

Wie lange wird die Haushaltshilfe gewährt?

  • In der Regel für maximal 4 Wochen.

  • Bei Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern. 

Wo kann man Haushaltshilfe beantragen?

  • Die Haushaltshilfe wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

  • Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und den Ablauf bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren. 

Zusätzliche Informationen:

  • Einige Krankenkassen übernehmen auch in anderen Fällen als den genannten die Kosten für eine Haushaltshilfe, z.B. bei einer Schwangerschaft oder Entbindung. 

  • Es ist möglich, dass Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe übernehmen. In diesem Fall können die Kosten für notwendige Fahrten und Verdienstausfall erstattet werden. 

  • Es gibt auch die Möglichkeit, eine Familienpflege in Form von „Hilfe zur Erziehung“ vom Jugendamt zu beantragen, wenn die Betreuung und Versorgung der Kinder nicht gewährleistet ist. 

Lt. § 35 a, Abs. 2 und Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind bis zu einer Rechnungssumme von 6.000,- Euro pro Jahr mit 20% von der Steuerschuld absetzbar. Als sog. „haushaltsnahe Dienstleistung“ bzw "Handwerkerarbeiten". Voraussetzung ist eine schriftliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf des Bankkonto des Unternehmers.

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