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Wie läuft das generell ab:

Wir bieten jedem ein unverbindliches und kostenfreies Kennenlerngespräch mit uns bzw. unseren Mitarbeitern an.

Dies dient dazu, um eine gewisse Vertrautheit zu schaffen und um Ihnen die Unsicherheit

vor einer fremden Person zu nehmen.

Hier können wir in Ruhe besprechen, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen und wie wir

diese ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen umsetzen können. 

Wir möchten, dass Sie sich damit wohlfühlen Unterstützung von uns anzunehmen. 

 

Im Anschluss kann auch gerne direkt ein erster Termin vereinbart werden. 

Leistungsvorschläge:

  • Begleitservice (Arztbesuch, Friseur, Friedhof...)

  • Besuchsdienst (Krankenhaus, Altenheim)

  • Fahrdienste (Besorgungen, Entsorgungen usw.)

  • Ordnung Ihrer Unterlagen

  • Reinigung des Haushaltes

  • Gartenarbeiten z.B. Rasen mähen etc.

  • Freizeitgestaltung je nach Interessenlage 

  • Einkäufe für Sie oder mit Ihnen erledigen

  • Fenster putzen

  • Erledigungen, kleine Botengänge

  • Spazieren gehen

  • Termine vereinbaren bzw. organisieren (Arzt, Friseur, Behörden, Fußpflege etc.)

  • Hilfe beim Umgang mit Computer,Tablet, Smartphone, TV etc.

  • Wäsche waschen oder zur Reinigung bringen

  • Haushalt ausmisten / Keller entrümpeln etc.

  • Haus- und Wohnungsbetreuung (bei Abwesenheit und Urlaub, z.B Postkasten leeren,Anfallende Reinigungen,regelmäßige Kontrollen,Pflanzen gießen)

 

 

Für Anfragen zu anderen Aufgaben kommen Sie gerne auf uns zu !

 

Möglichkeit der Haushaltshilfe über die Krankenkasse:

Gemäß § 38 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Krankenhausbehandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben, die jünger als 12 Jahre sind oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. 

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

  • Versicherte, die aufgrund von Krankheit oder Krankenhausbehandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können. 

  • Versicherte, bei denen eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. 

  • Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, haben in der Regel einen Anspruch auf bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe, ansonsten maximal 4 Wochen. 

Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

  • Die Notwendigkeit der Haushaltshilfe aufgrund einer Krankheit oder Krankenhausbehandlung.

  • Die Unfähigkeit, den Haushalt selbst weiterzuführen.

  • Das Fehlen einer anderen Person im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen kann. 

Wie lange wird die Haushaltshilfe gewährt?

  • In der Regel für maximal 4 Wochen.

  • Bei Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern. 

Wo kann man Haushaltshilfe beantragen?

  • Die Haushaltshilfe wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

  • Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und den Ablauf bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren. 

Zusätzliche Informationen:

  • Einige Krankenkassen übernehmen auch in anderen Fällen als den genannten die Kosten für eine Haushaltshilfe, z.B. bei einer Schwangerschaft oder Entbindung. 

  • Es ist möglich, dass Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe übernehmen. In diesem Fall können die Kosten für notwendige Fahrten und Verdienstausfall erstattet werden. 

  • Es gibt auch die Möglichkeit, eine Familienpflege in Form von „Hilfe zur Erziehung“ vom Jugendamt zu beantragen, wenn die Betreuung und Versorgung der Kinder nicht gewährleistet ist. 

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